Piercingpflege

Piercings bei minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr sind nur möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist.

Ein Piercing stellt für Deinen Körper eine Verletzung dar, damit Dein Körper diese bestmöglich verarbeiten kann, wird es Deine Aufgabe sein, ihn durch eine akkurate Pflege zu unterstützen. Je nachdem in welchem Bereich sich Dein Piercing befindet, kann die Pflege etwas abweichen, deshalb haben wir unterschiedliche Pflegeanweisungen für Dich zusammengefasst. Falls dir etwas unklar sein sollte oder du eine Frage hast, kannst du uns jederzeit kontaktieren.

Was für jedes Piercing gilt:

Was kann bei einem neuen Piercing auftreten?

Pflege ab dem 2. Tag:

Abheilung äußerer Bereich (z.B Bauchnabel, Helix, Tragus, Septum, Nostril usw.)

(2-mal pro Tag für 2-3 Wochen):

– Hände waschen und desinfizieren

– Prontolindspray aufsprühen und 60 Sekunden einwirken lassen.

– Prontolindgel auftragen, das Piercing vorsichtig vor- und zurückbewegen und den Rest einziehen lassen.

WICHTIG!

Achte darauf, dass kein Make up oder Gesichts-/Körperpflege in den Stichkanal kommt.

Bei Piercings im Ohr-Bereich – vermeide die nächsten 2 Wochen Haarspray und färbe deine Haare nicht.

Abheilung Mundbereich (z.B Zunge, Medusa, Lippenbändchen, Labret uvm.):

Beim Zungen und Lippenbandpiercing 2-mal täglich mit Prontolind spülen.

Bei allen Anderen Piercings, die sich sowohl im inneren und am äußeren Mundbereich befinden gilt:

WICHTIG!

Vermeide die nächsten drei Tage folgendes:

Nach jedem Essen, den Mund mit einem Glas Wasser spülen oder idealerweise mit der Prontolind Mundlösung. 3-mal täglich Zähne gründlich putzen und den Schmuck reinigen sofern sich etwas am Piercing festgesetzt haben sollte und danach mit Prontolind Mundspülung.

Abheilung Intimbereich:

Morgens und Abends, den Intimbereich mit einer Intimlotion reinigen.

WICHTIG!

Zu vermeiden gilt:

Pflegemittel:

Wir empfehlen zur Pflege Prontolindspray, Prontolindgel und Prontolind-Mundspülung – bei uns im Studio erhältlich.

Bedingungen

Piercings bei minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr sind nur möglich, wenn der Erziehungsberechtigter dabei ist. 

Außerdem benötigen wir: